Spenden
Es gibt viele Möglichkeiten, die BÜRGERSTIFTUNG JÜCHEN bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Als Zustifter gehören Sie lebenslang zum Kreis der Stifter. Sie werden auf der Stifter-Seite als Stifter namentlich als Person oder Firma aufgeführt, sofern Sie dies nicht ausdrücklich ablehnen.
Tu Gutes und rede darüber
Sollten wir mehr darüber reden, wieviel wir aus welchem
Grund wofür spenden oder stiften? - Bei aller gebotenen
Bescheidenheit: - Ja!
Spenden und Stiften dokumentiert Ihr Interesse an der
Gemeinschaft und Ihr Engagement für das Gemeinwesen.
Öffentliche Spenden fördern die Spendenkultur und ermuntern
viele ähnlich Denkende, es Ihnen gleich zu tun.
In anglo-amerikanischen Kulturkreisen ist das ohnehin Gang und Gäbe.
Als Spender sind Sie (auch mit kleineren Geldbeträgen) bei uns immer herzlich willkommen. Die BÜRGERSTIFTUNG JÜCHEN wird diesen Betrag für die Förderung ihrer gemeinnützigen Zwecke oder für ein von Ihnen gewünschtes Projekt verwenden.
Sie können aber auch Ihre Begabungen und Talente sowie Ihre Zeit ehrenamtlich in die BÜRGERSTIFTUNG JÜCHEN einbringen:
Als “Zeit-Stifter” bieten sich viele interessante Aufgaben in der Projektarbeit und der Organisation.
Für die unterschiedlichen Arten von Spenden/Stiftungen haben wir zur Vereinfachung ein Zuwendungsformular zum Ausdruck gefertigt!
Steuerliche Vorteile
Der Staat unterstützt das finanzielle Engagement von
Privatpersonen und Körperschaften/Firmen bei
gemeinnützigen Einrichtungen wie der BÜRGERSTIFTUNG JÜCHEN
durch Sonderausgaben-Abzüge.
Der Stiftungsvorstand würde gerne mit Ihnen und/oder Ihrem Steuerfachmann/-fachfrau die umfangreiche Thematik
und Palette von Möglichkeiten auch größerer Spenden/Zustiftungen ausführlich diskutieren.
..... und wenn Sie sofort aktiv werden wollen, haben Sie die Möglichkeit, der BÜRGERSTIFTUNG JÜCHEN auf folgendem Konto eine Spende zukommen zu lassen:
Bürgerstiftung Jüchen,
IBAN DE21 3055 0000 0093 3461 61
Sparkasse Neuss
Betreff: "Zuwendung an die Bürgerstiftung Jüchen"
Nutzen Sie für Spenden/Stiftungen
einfach unser Zuwendungsformular
Eine Spendenquittung erhalten Sie unverzüglich.
Für Beträge unter 200 € genügt dem Finanzamt eine Kopie des Bankauszuges